http://www.bsv-dormagen.de/wp-content/uploads/2012/01/slider-verein.jpg
Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft im Bürger-Schützen-Verein Dormagen?
Hier haben Sie die Möglichkeit sich darüber zu informieren oder mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir sind gerne bereit Ihnen weitere Fragen dazu zu beantworten, Ihnen bei Problemen weiterzuhelfen oder Sie u.U. an Schützenzüge zu vermitteln.

Kontakt Mitgliedschaft:

1. Schriftführer Rainer Warstat
Krähenweg 4
41540 Dormagen
Tel.: 0 21 33 / 53 83 13
email hidden; JavaScript is required

Allgemeine Informationen zum Beitritt

Die Mitgliedschaft im BSV Dormagen steht grundsätzlich jeder natürlichen Person ab Vollendung des 5. Lebensjahres offen. Die aktive Mitgliedschaft ist derzeit jedoch nur Männern vorbehalten.

Füllen Sie für einen Beitritt den Antrag auf Mitgliedschaft (Download hier) aus und senden ihn an die auf dem Antrag angegebene Adresse. Bei Minderjährigen oder nicht voll geschäftsfähigen Personen ist zudem das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters notwendig.

Falls Sie dem BSV direkt als aktives Mitglied (Traditionsschütze) beitreten wollen, aber noch keinen Schützenzug haben, über den Sie aufgenommen werden können, setzen Sie sich bitte vorher mit uns in Verbindung, damit wir Sie ggf. Ihren Vorstellungen entsprechend an einzelne Züge vermitteln zu können.

Statuten

Weitergehende Informationen über die Reche und Pflichten von Mitgliedern des BSV Dormagen finden Sie in den Statuten: Der Satzung und der Vereinsordnung.

Jugend

Falls Sie weitere Informationen zur Jugend im BSV Dormagen wünschen, können Sie diese unter dem Menüpunkt “Jugend” nachlesen oder sich auch direkt mit unserem Jugendwart Hans-Joachim Krapp in Verbindung setzen.

Mitgliedschaftsformen

Der BSV Dormagen kennt vier Formen der Mitgliedschaft:

1. Aktive Mitglieder (Traditionsschützen)

Dies sind (ausschließlich männliche) Mitglieder, die am uniformierten Vereinsleben (z.B. dem Schützenfest) teilnehmen. Sie bilden das in den einzelnen Zügen organisierte Schützenregiment des BSV Dormagen. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres haben sie ferner das volle aktive und passive Stimmrecht innerhalb des Vereins.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können darüber hinaus, bis auf gewisse Ausnahmen, nur Mitglied in der Jugendabteilung sein.

2. Fördernde Mitglieder (Inaktive)

Dies sind (sowohl männliche als auch weibliche) Mitglieder, die den Verein in vielen Angelegenheiten tatkräftig unterstützen, jedoch nicht am uniformierten Vereinsleben direkt teilnehmen. Auch sie haben ab Vollendung des 18. Lebensjahres das volle aktive und passive Stimmrecht innerhalb des Vereins, jedoch nicht innerhalb des Schützenregiments. Sie können also beispielweise auch für ein Amt im Vorstand kandidieren, aber nicht für ein Amt innerhalb der Regimentsführung.

3. Sportschützen (Schieß- und Bogensportler)

Dies sind (ebenfalls sowohl männliche als auch weibliche) Mitglieder, die ausschließlich den Schieß- oder Bogensport innerhalb des BSV Dormagen betreiben. Für sie gelten die gleichen Einschränkungen wie für die fördernden Mitglieder.

4. Ehrenmitglieder

Die sind Personen, die sich über Jahre hinweg besonders um den Verein verdient gemacht haben oder ihm in besonderer Weise ihre Unterstützung haben zukommen lassen. Sie werden vom Vorstand ernannt. Wie der Name schon andeutet, handelt es sich hierbei um eine Ehrung, also keine Mitgliedschaftsform, die Sie sich bei ihrem Beitritt aussuchen können.

Mitgliedsbeitrag

Die jährlichen Beiträge und Umlagen für den BSV Dormagen richten sich nach Alter und Mitgliedschaftsform:

Mitgliedschaftsform Beschreibung
Beitrag
1. Aktive Mitglieder Grundbeitrag (bis 14 Jahre)
18,00 €
Grundbeitrag (von 14 bis 18 Jahren)
24,00 €
Grundbeitrag (ab 18 Jahren)
40,00 €
Königstaler (zusätzlich ab 18 Jahren)
12,00 €
2. Sportschützen Grundbeitrag (bis 14 Jahre)
18,00 €
Grundbeitrag (von 14 bis 18 Jahren)
24,00 €
Grundbeitrag (ab 18 Jahren)
40,00 €
Pauschale Schießsport
10,00 €
3. Fördernde Mitglieder Grundbeitrag
32,00 €
Königstaler (zusätzlich ab 18 Jahren)
12,00 €
4. Ehrenmitglieder von Beitragspflicht befreit
0,00 €