Informationen zur Werbemittel-Buchung

Administrative und technische Anforderungen an Online-Werbemittel

Um einen reibungslosen Ablauf von Buchung bis zur Schaltung von Online-Werbemitteln zu gewährleisten, ist es notwendig bestimmte administrative und technische Anforderungen- und Spezifikationen einzuhalten.

Bitte lesen Sie sich diesen Leitfaden sorgfältig durch und berücksichtigen Sie die beinhalteten Anforderungen, damit wir Ihre Werbung auf bsv-dormagen.de zu Ihrer Zufriedenheit umsetzen können.

1. Werbemittel

(1) Einzusetzende Werbemittel sind mindestens vier Werktage vor Start der Werbekampagne anzuliefern.

(2) Beim Einsatz von Rich-Media oder Flash Werbemitteln müssen für diese alternative Fallback Images (.gif- oder .jpg Format) mitgeliefert werden.

(3) Alle Werbemittel müssen vor Anlieferung für folgende Browser optimiert und getestet worden sein:

  • Internet Explorer 7.0, 6.0, 5.5
  • Firefox 3, 2.0, 1.5, 1.0
  • Opera 9.0, 8.5
  • Mozilla 1.7
  • Netscape 7.1

Um ein optimales Ergebnis zu erziehlen sollten Werbemittel jedoch stets mit allen Versionen von Internet Explorer, Firefox, Opera, Safari und Netscape funktionieren.

(4) Für eine korrekte Schaltung müssen folgende Informationen und Daten der Werbemittellieferung beigefügt werden:

2. Inhaltliche Regelungen für Werbemittel

Im Interesse unserer Nutzer und Werbekunden sind wir sehr darauf bedacht die Seriosität und Vertrauenswürdigkeit unserer Werbeumfelder zu gewährleisten.
Daher sind bei der Erstellung Ihrer Werbemittel folgende inhaltlichen Regeln einzuhalten:

(1) Werbung für Alkohol und Tabak
Alkoholwerbung muss sich klar erkenntlich nicht an Kinder und Jugendliche richten. Eine Schaltung von Werbung für Tabakprodukte auf den Werbeflächen des Bürger-Schützen-Verein Dormagen e.V. von 1867 (nachfolgend BSV Dormagen) ist nicht möglich.

(2) Werbemittel mit irreführenden Inhalten
Werbemittel mit Aussagen / Versprechen (z.B. „Sie haben gewonnen“, „Ein gratis Geschenk ist Ihnen sicher“), welche nicht zutreffen und daher irreleitend sind, dürfen auf den Werbeflächen des BSV Dormagen nicht geschaltet werden.

(3) Keine System-Meldungs-Werbemittel
Werbemittel dürfen keine Imitationen von System-Meldungen oder System-Benachrichtigungen sein. Insbesondere dürfen sie keine System-Elemente wie z.B. Auswahlboxen, Hilfe-Buttons oder Schließen-Buttons enthalten, wenn die zu erwartende Funktion nicht erfüllt wird.

(4) Keine Kopplung mit dem Verein BSV Dormagen
Ohne Absprache mit dem BSV Dormagen dürfen Werbemittel keine inhaltliche oder grafische Kopplung (z.B. „Der BSV Dormagen hat Sie ausgewählt…”, Verwendung des Logos) mit dem BSV Dormagen aufweisen.

(5) Werbemittel im Layout des BSV Dormagen
Werbemittel dürfen nicht im Layout des BSV Dormagen gestaltet sein.

(6) Werbemittel, die mehrheitlich aus Text bestehen
Eine Schaltung von Werbemitteln, die mehrheitlich aus Text bestehen ist nur dann möglich, wenn diese klar als Werbung gekennzeichnet sind. Des Weiteren muss durch eine klare Kennzeichnung des Anbieters oder die gut sichtbare Integration des Logos deutlich werden, dass es sich um Werbung eines spezifischen Unternehmens handelt.

(7) Einsatz von Werbemitteln mit integriertem Sound
Werbemittel mit integriertem Sound bedürfen grundsätzlich der Einzelfreigabe.

Der BSV Dormagen behält sich vor Werbemittel, die gegen gesetzliche Bestimmungen bzw. gegen eine oder mehrere der o.g. Regeln verstoßen, von der Schaltung auszuschließen. Insbesondere betrifft dies Werbemittel über die vermehrt Nutzerbeschwerden eingehen. In solchen Fällen informiert der BSV Dormagen umgehend den betroffenen Kunden und gibt ihm die Möglichkeit die Werbemittel zu korrigieren.

3. Download der Werbemittel-Spezifikationen

Unternehmen, die an einer Werbemittelbuchung interessiert sind, wenden sich bitte an email hidden; JavaScript is required.

Specials, Kooperationen und Werbepakete sind auf Anfrage ebenfalls möglich. Bitte kontaktieren Sie uns diesbezüglich, wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.